Traditionell arbeiten in der Rechtsanwaltspartnerschaft Hannemann, Eckl & Moersch nahezu alle Rechtsanwälte auch im Bereich des Erbrechts.
Erbschaftssteuerliche (Schenklungssteuerliche) Fragestellungen werden hierbei im Wesentlichen von uns an Frau Steuerberaterin Fehr und Herrn Steuerberater Sauter verwiesen.
Das Erbrecht schließlich bringt regelmäßig eine Vielzahl von Gestaltungsaufgaben und forensischen Aufgaben mit sich.
Durch die Alterstruktur unserer Gesellschaft gewinnen erbrechtliche Mandate naturgemäß an Zahl und Umfang. Wir beraten in Fragen der Durchsetzung von Ansprüchen des oder der Erben, des oder der Pflichtteilsberechtigten (Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche) sowie der Abwehr entsprechender unberechtigter Ansprüche. Ein wesentlicher Schwerpunkt bildet außerdem die Beratung in Fragen der Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge) Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch in den entsprechenden gerichtlichen Verfahren.