Rechtsgebiete: Bank- und Kapitalanlagenrecht, Immobilienrecht (Miet-, Pacht-, Wohnungseigentums-, Bau- und Architekten- sowie Bauträger- und Maklerrecht)
Mandanten: Thomas Hannemanns Mandanten sind Unternehmen und Selbständige sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Im Bereich des Mietrechts vertritt Rechtsanwalt Hannemann Vermieter und Mieter vornehmlich aus dem Bereich der gewerblichen Ver- und Anmietung.
Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch
Berufliche Vita: Erstes Staatsexamen an der Universität Heidelberg, Zweites Staatsexamen in Baden-Württemberg, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie Arbeits- und Sozialrecht (Prof. Dr. Hermann Weitnauer und Prof. Dr. Dr. Gerrick von Hoyningen-Huene). Seit 1990 ist RA Hannemann selbständiger Rechtsanwalt in Karlsruhe.