Gestaltung des passenden Vertriebsvertrags

Die Basis für einen erfolgreichen Vertrieb sind interessengerecht gestaltete und klare vertragliche Verhältnisse. Bereits außergerichtliche Streitigkeiten vergiften das Klima der Zusammenarbeit und vermindern die vertriebliche Leistung. Unsere Beratung beginnt daher beim Vertriebsvertrag.

Nicht selten greifen Unternehmen auf Musterverträge zurück. Zwangsläufig lassen diese Verträge die vertrieblichen Besonderheiten des konkreten Unternehmens außer Acht oder sind im Einzelfall gar rechtlich überholt.

Beratung und Vertretung während der Laufzeit des Vertriebsvertrages

Während der Laufzeit eines Vertriebsvertrages können eine Reihe von Themen beratungsbedürftig und streitig werden:

  • Vergütungsansprüche, in der Regel Provision oder Courtage

  • Prüfung und Kontrolle der Vergütungsansprüche: Ordnungsgemäße Abrechnung, korrekter Buchauszug, Bucheinsichtsrecht

  • Rückbelastung von Provisionen

  • Vertragsverletzungen, z.B. keine hinreichende Vertriebsaktivität, Wettbewerbsverstöße, Konkurrenztätigkeit

  • Abmahnungen

  • Kündigung, ordentlich und außerordentlich

Beratung und Vertretung nach Ende Vertriebsvertrages

Jeder Vertriebsvertrag endet. Damit sind abermals typische Probleme verbunden, die wir rechtlich beraten und begleiten:

  • Ermittlung und Geltendmachung oder Abwehr des Ausgleichsanspruchs nach Gesetz oder teils vereinfachten Regeln („Grundsätzen“)

  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote und ihre Grenzen

Peter Eckl, LL.M.
Peter Eckl, LL.M.Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Eckl betreut bereits seit rund 25 Jahren Mandate des Vertriebsrechts. Er berät vorwiegend Unternehmen und deren Vertriebspartner z.B. Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisenehmer, bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen aller Art – auf allen Absatzstufen.  Hinzu kommt die Beratung und Vertretung während der Laufzeit der unterschiedlichen Vertriebsverträge.