Wir beraten und vertreten Sie im traditionellen Familienrecht, bei Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung.

Daneben spielt die Beratung und Gestaltung von familienrechtlichen Verträgen eine wichtige Rolle. Eine Vielzahl von Ehen endet nicht durch den Tod eines Ehepartners, sondern durch die Scheidung der Ehe. Es ist deswegen vernünftig, bereits vor der Hochzeit einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um einen angemessenen Ehevertrag zu gestalten, der den Interessen beider Ehepartner gerecht wird.

Trennungen und Scheidungen laufen mit einem sorgfältig gestalteten Ehevertrag wesentlich konfliktfreier, denn die wesentlichen Fragen wurden darin bereits geklärt.

Eheverträge sind äußerst individuelle Verträge, denn die persönlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Ehepartner unterscheiden sich. Es gilt, solche individuellen Gesichtspunkte zu erfassen, zu würdigen und im Vertrag zu berücksichtigen.

Eheverträge müssen zudem einer strengen richterlichen Inhaltskontrolle standhalten. Einseitig zu Gunsten eines Ehepartners formulierte Verträge halten dieser nicht stand.

Gudrun Hannemann
Gudrun HannemannRechtsanwältin

Frau Hannemann ist Fachanwältin für Familienrecht und für das Familienrecht in unserer Kanzlei zuständig. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in diesem Rechtsgebiet.

Einige Neuerungen in 2020:

  • Der Kindesunterhalt hat sich zum 1.1.2020 um etwa 4,5 % erhöht. In der Einkommensstufe 1 (entspricht einem Nettoeinkommen bis 1.900 EUR) erhöht sich der Kindesunterhalt in der jeweiligen Altersstufe damit jeweils um 15 EUR, 18 EUR und 21 EUR.

  • Der steuerliche Kinderfreibetrag hat sich auf 7.812 EUR erhöht. Das Kindergeld blieb bisher (Stand 1.4.2020) unverändert.

  • Seit 1.1.2020 sind Kindern ihren pflegebedürftigen Eltern nur noch unterhaltspflichtig, wenn sie mehr als 100.000 EUR Jahreseinkommen erzielen.