Gestaltung des passenden Vertriebsvertrags
Die Basis für einen erfolgreichen Vertrieb sind interessengerecht gestaltete und klare vertragliche Verhältnisse. Bereits außergerichtliche Streitigkeiten vergiften das Klima der Zusammenarbeit und vermindern die vertriebliche Leistung. Unsere Beratung beginnt daher beim Vertriebsvertrag.
Nicht selten greifen Unternehmen auf Musterverträge zurück. Zwangsläufig lassen diese Verträge die vertrieblichen Besonderheiten des konkreten Unternehmens außer Acht oder sind im Einzelfall gar rechtlich überholt.
Beratung und Vertretung während der Laufzeit des Vertriebsvertrages
Während der Laufzeit eines Vertriebsvertrages können eine Reihe von Themen beratungsbedürftig und streitig werden:
Vergütungsansprüche, in der Regel Provision oder Courtage
Prüfung und Kontrolle der Vergütungsansprüche: Ordnungsgemäße Abrechnung, korrekter Buchauszug, Bucheinsichtsrecht
Rückbelastung von Provisionen
Vertragsverletzungen, z.B. keine hinreichende Vertriebsaktivität, Wettbewerbsverstöße, Konkurrenztätigkeit
Abmahnungen
Kündigung, ordentlich und außerordentlich
Beratung und Vertretung nach Ende Vertriebsvertrages
Jeder Vertriebsvertrag endet. Damit sind abermals typische Probleme verbunden, die wir rechtlich beraten und begleiten:
Ermittlung und Geltendmachung oder Abwehr des Ausgleichsanspruchs nach Gesetz oder teils vereinfachten Regeln („Grundsätzen“)
Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote und ihre Grenzen
Rechtsanwalt Eckl betreut bereits seit rund 25 Jahren Mandate des Vertriebsrechts. Er berät vorwiegend Unternehmen und deren Vertriebspartner z.B. Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisenehmer, bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen aller Art – auf allen Absatzstufen. Hinzu kommt die Beratung und Vertretung während der Laufzeit der unterschiedlichen Vertriebsverträge.