Eine eingetragene Marke gibt ihrem Inhaber ein Recht gegenüber allen anderen, das mit der Marke geschützte Kennzeichen im Zusammenhang mit den Waren und oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen ist, ausschließlich zu nutzen.

Eine Marke setzt daher ein Kennzeichen voraus. Darunter versteht man nur solche Zeichen, die die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Die Marke dient dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden (Herkunftsfunktion der Marke).

Eine Marke entsteht nicht zwingend nur durch Eintragung im entsprechenden Markenregister. Sie kann prinzipiell auch durch bloße Benutzung des entsprechenden Kennzeichens entstehen. Eine solche Benutzungsmarke liegt dann vor, wenn das entsprechende Kennzeichen von der angesprochenen Verkehrskreisen mit einem konkreten Unternehmen eindeutig in Verbindung gebracht wird. Den Nachweis hierfür muss jedoch derjenige erbringen, der sich auf diese Art der Marke beruft. Hierzu wird üblicherweise eine Umfrage von Meinungsforschungsinstituten oder sonstigen Sachverständigen durchgeführt. Die Kosten hierfür sind immens.

Der Inhaber einer Marke kann zudem ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen. Dies erfolgt durch eine Markenlizenz.

Eine eingetragene Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Sie kann sozusagen ewig leben. Die Marke wird aber gelöscht, wenn die Verlängerungsgebühr nach Ablauf der jeweiligen Schutzdauer des maßgeblichen Registers nicht mehr gezahlt wird.

Die Markenbehörden überprüfen Markenanmeldungen auf absolute Schutzhindernisse. Absolute Schutzhindernisse sind beispielsweise:

  • fehlende Unterscheidungskraft
  • für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
  • ein in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen
  • Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung

Vom Schutz ausgeschlossen sind neben Zeichen, die nicht klar und eindeutig bestimmbar sind, vor allem Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.