Wettbewerbsrecht – von Lauterkeit bis Marktordnung

Das Wettbewerbsrecht hat zum einen das Verhalten und die Kontrolle von Unternehmen im Interesse der Marktordnung und des freien Wettbewerbs als Regelungsgegenstand. Verkürzt wird in diesem Zusammenhang oft vom „Kartellrecht“ gesprochen, obwohl das Kartellrecht wiederum nur ein Teil dieses Teils des Wettbewerbsrechts ist. Dieser Teil des Wettbewerbsrechts wird im Wesentlichen im GWB, dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt.

Das Wettbewerbsrecht kümmert sich daneben um das „anständige“ Verhalten der Wettbewerber untereinander und im Verhältnis zur Marktgegenseite (Abnehmer von Produkten und Dienstleistungen).  Man spricht vom Lauterkeitsrecht. Regelungsort ist im Wesentlichen das UWG, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Unsere Tätigkeitsfelder im Bereich des GWB-Wettbewerbsrechts

In diesem Bereich sind wir zum Beispiel im Zusammenhang mit von uns beratenen M&A Transaktionen tätig. M&A Transaktionen bringen auch dann, wenn sie unsere Kernklientel betreffen, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) – immer wieder mit sich, dass die Transaktion vor ihrem Vollzug beim Bundeskartellamt angemeldet werden muss. Das ist dann der Fall, wenn KMU’s im Rahmen einer M&A Transaktion zum Zielunternehmen einer größeren Unternehmung werden, die z.B. bestimmte Umsatzgrößen überschreitet. Diese Anmeldung übernehmen wir typischerweise für sämtliche Beteiligte an der Transaktion.

Wir beraten Unternehmen, die Kartellverstöße eines anderen Unternehmens vermuten oder festgestellt haben, indem wir auf die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens der zuständigen Kartellbehörde hinwirken und Schadensersatz gegen die Kartellanten geltend machen.

Wir beraten Führungskräfte und Organe, die sich mit dem Einschreiten von Kartellbehörden konfrontiert sehen sowohl bei der Auseinandersetzung mit der Kartellbehörde als auch bei der dann häufig aufkommenden Auseinandersetzung mit dem Unternehmen. In diesen Fällen übernehmen wir auch die Verteidigung in entsprechenden Strafverfahren.

Unsere Tätigkeit im Lauterkeitsrecht

Im Lauterkeitsrecht geht es z.B. um irreführende Werbung, unerlaubte Rabatte und Zugaben, Lockvogelangebote, getarnte Verkaufs- und Werbemaßnahmen sowie Anwendung von Zwang, Bedrohung, psychischen Druck oder Belästigung, um den Vertragsabschluss zu erreichen.

Das wettbewerbsrechtliche Nachahmungsverbot, das oft übersehen wird und vielfältige Voraussetzungen seiner Anwendung hat, ist oftmals der letzte Rettungsanker, wenn urheberrechtliche oder markenrechtliche Ansätze bei der äußeren Produktnachahmung nicht greifen. Wir verfügen über zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Geltendmachung und Abwehr wettbwerbsrechtlicher Ansprüche wegen unlauterer Produktnachahmung und begleiten Produktionsunternehmen oftmals seit ihrer Gründung in diesem Teilbetreich.

Wettbewerbsverstöße, z.B. in Form unerlaubter Nachahmungen, irreführender Angaben oder durch Verwertung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen, können immense Schäden bei den betroffenen Unternehmen verursachen. Die Geltendmachung dieser oft nicht ohne weiteres greifbaren Schäden im Zivilprozess ist eine anspruchsvolle Aufgabe und gehört zu unseren Kompetenzen.

Abmahnung

Die „Abmahnung“ ist der Klassiker im Wettbewerbsrecht, obwohl es sie auch in anderen Rechtsbereichen gibt, etwa im Marken- und Kennzeichenrecht, Urheberrecht oder Patentrecht. Die Abmahnung dient im Normalfall der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen.

Mit der in der Abmahnung verlangten  Unterlassungserklärung verpflichtet sich der abgemahnte Wettbewerber, die wettbewerbswidrige Handlung zukünftig zu unterlassen und verspricht in diesem Zusammenhang eine Vertragsstrafe. Wenn er die Verletzungshandlung danach gleichwohl fortsetzt, muss er diese bezahlen.

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Peter Eckl, LL.M.
Peter Eckl, LL.M.Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Eckl betreut bereits seit rund 25 Jahren Mandate des Wettbewerbsrechts. Seine Mandanten sind Unternehmen, Anteilseigner, Geschäftsführer, Vorstände, Beiräte und Aufsichtsräte

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