Im Gesellschaftsrecht begleiten, beraten und vertreten wir Sie von der Gesellschaftsgründung bis zur Auseinandersetzung und Beendigung der Gesellschaft. Wir begleiten gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen und Reorganisationen. Wir beraten bei Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Beitritt neuer und Ausscheiden vorhandener Gesellschafter, Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung und Ausgliederung. Bei einem Gesellschafterstreit vertreten wir außergerichtlich und vor Gericht.
Die betreffende Gesellschaft selbst und Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Beiräte und Aufsichtsräte beraten wir in Fragen der Gestaltung der Vertragsbeziehung zueinander, ferner in Haftungsfragen.
Eine zunehmende Rolle spielt inzwischen auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in der Auseinandersetzung mit D&O Versicherern.
Einen traditionellen Schwerpunkt bildet zudem unsere Beratung und Begleitung bei Unternehmenskäufen.
Die Beratung im Gesellschaftsrecht hat häufig Bezüge zum Marken- und Kennzeichenrecht, aber auch zu wettbewerbsrechtlichen Fragen.
Durch unsere Kooperation mit den Steuerberatern Silvia Fehr und Stefan Sauter können wir auch die steuerliche Seite der Beratung professionell abdecken.
Nachstehend geben wir einen stichwortartigen kurzen Überblick über einige typische Themen der Gestaltung und Beratung in verschiedenen Phasen der Kapitalgesellschaft:
Gründungsphase
Betriebsphase
Abwicklungsphase
Rechtsanwalt Eckl betreut bereits seit rund 25 Jahren Mandate des Gesellschaftsrechts. Seine Mandanten sind Gesellschaften, Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände, Beiräte und Aufsichtsräte