Die deutsche Marke, auch DE Marke genannt, gewährt Schutz auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten Sie vorhaben, Ihre Produkte oder Dienstleistungen im Gebiet der EU einheitlich zu kennzeichnen, können Sie beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, Spanien, die Eintragung einer Unionsmarke beantragen, die dann im gesamten Gebiet der Gemeinschaft wirksam ist. Allerdings kann nicht nur jeder Inhaber einer älteren Unionsmarke, sondern auch jeder Inhaber einer nationalen Marke aus einem EU-Land oder ein Inhaber einer internationalen Marke mit Schutz in einem EU-Land zum Widerspruch berechtigt ist. Ist er damit erfolgreich,
wird Ihrer Marke für den gesamten EU-Bereich die Eintragung versagt. Anmeldungen für Unionsmarken können direkt beim EUIPO oder beim DPMA eingereicht werden.
Wenn Sie Ihren Markenschutz weiter ausdehnen wollen, können Sie Ihre nationale Marke bei der für dieses Verfahren zuständigen Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) international registrieren lassen. Dafür gilt gegebenenfalls die Priorität Ihrer nationalen Marke, die in diesem Zusammenhang als „Basismarke“ bezeichnet wird. Sie können damit Markenschutz in fast 120 Ländern beanspruchen, zu denen neben den europäischen Staaten auch Staaten aus dem amerikanischen, asiatischen und afrikanischen Raum zählen. In den von Ihnen benannten Ländern wird die internationale Registrierung sogenannte „IR-Marke“ jeweils wie eine nationale Markenanmeldung behandelt.