Wir haben ein Netzwerk

Ein beträchtlicher Anteil unserer Mandate erfordert die Berücksichtigung ausländischen Rechts oder Hinzuziehung eines Wirtschaftsprüfers, spezialisierten Steuerberaters oder Patentanwaltes. Wir kooperieren deswegen mit verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien im Ausland sowie mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Patentanwälten.

Wer gehört zum Netzwerk?

Die Berufsträger unserer Kooperationspartner sind uns persönlich bekannt und ihre Auswahl darf so gedeutet werden, dass wir von deren fachlichen Leistung überzeugt sind und die Reibungslosigkeit der Zusammenarbeit schätzen. Es handelt sich um Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfers, spezialisierte Steuerberater und Patentanwälte im In- und Ausland.

Mit unseren Kooperationspartnern stehen wir weder in einem Gesellschaftsverhältnis noch sind wir in sonstiger Weise in ihrer Auswahl gebunden. Wir kooperieren vielmehr von Fall zu Fall, wenn Mandate mit Berührung zu den Kompetenzen des jeweiligen Kooperationspartners erteilt werden, die wir nicht alleine und auf Grundlage unserer eigenen Sachkunde und Kenntnisse bearbeiten können oder wollen.

Kostenkontrolle

Bei gemeinsam bearbeiteten Angelegenheiten gelingt es uns in einer Vielzahl von Fällen aufgrund der Kooperation auch in der Honorarfrage eine einheitliche Bemessungsgrundlage oder gleiche  Honorarsätze zu vereinbaren.