Sie sind hier: Kooperationen  
 KOOPERATIONEN
Wirtschaftsprüfung

EXTERNE KOOPERATIONSPARTNER
 

Mit unseren Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern stehen wir in keinerlei Gesellschaftsverhältnis. Wir kooperieren vielmehr von Fall zu Fall, wenn Mandate mit Berührung zu den Kompetenzen des jeweiligen Kooperationspartners auftreten, die wir nicht auf Grundlage unserer eigenen Sachkunde und Kenntnisse bearbeiten können oder wollen. Die Berufsträger unserer Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner sind uns persönlich bekannt und ihre Auswahl darf so gedeutet werden, dass wir von deren fachlichen Leistung überzeugt sind und die Reibungslosigkeit der Zusammenarbeit schätzen. Eine fachliche Überprüfung der Berufskolleginnen und -kollegen ist uns allerdings nicht möglich. Bei einheitlichen Problemstellungen und Angelegenheiten gelingt es in einer Vielzahl von Fällen aufgrund der Kooperation auch in der Honorarfrage eine einheitliche Bemessungsgrundlage oder gleiche oder ähnliche Honorarsätze zu vereinbaren.




Kooperationspartner im Bereich ...

Wirtschaftsprüfung





Druckbare Version